Solche aussergewöhnlichen Umstände sind nicht ersichtlich und werden im Übrigen auch nicht vorgebracht. Insgesamt wirkt sich die Täterkomponente neutral aus. 2.6. Das Bundesgericht hat die Grundsätze des Beschleunigungsgebots wiederholt dargelegt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 1.5.4; BGE 143 IV 373). Darauf kann verwiesen werden. Gemäss Art. 408 Abs. 2 StPO [in Kraft seit 1. Januar 2024] entscheidet das Berufungsgericht innerhalb von zwölf Monaten. Das vollständig begründete Urteil ist den Parteien sodann innert 60 Tagen, ausnahmsweise 90 Tagen - 22 -