Es ist denn auch kein Motiv für eine falsche Aussage der Zeugin K._____ erkennbar. Es ist zwar so, dass sie und A._____ gemeinsame Kinder haben. Sie sind jedoch seit mehreren Jahren getrennt und der Kontakt zu A._____ sei nur wegen den gemeinsamen Kindern vorhanden (UA act. 321, 322; Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 13; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 16). Auch wenn ihre Aussagen mit einer gewissen Zurückhaltung zu würdigen sind, ist bei ihr kein Belastungseifer auszumachen und auch sonst liegen keine - 14 -