Nachdem sich der Mitbeschuldigte C._____ selbst (vorinstanzliches Protokoll der Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 31) in Übereinstimmung mit dem Zeugen J._____ und A._____ (vgl. oben) dahingehend äusserte, dass er auf dem Bauch von A._____ gekniet sei und die Hände festgehalten habe, ist davon auszugehen, dass die Zeugin K._____ zwei der drei Beteiligten (C._____ und den Beschuldigten) miteinander verwechselt hat. Das ist denn auch umso verständlicher, zumal sie wahnsinnig im Stress gewesen sei, ihre Kinder geweint hätten und sie vom Mitbeschuldigten D._____ bedroht worden sei (vorinstanzliches Protokoll der Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 16).