1.3.3.3. Ebenso im Kerngeschehen – für die Zeit ihrer Beobachtung – übereinstimmend sagte die Zeugin K._____ schlüssig und nachvollziehbar aus: Als sie nach draussen gegangen sei, sei A._____ bereits auf dem Boden gelegen und die drei Beschuldigten hätten auf ihn eingeschlagen. Einer habe ihn festgehalten und die anderen beiden hätten mit den Füssen gegen seinen Kopf getreten (UA act. 321, 324 f.; Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 14, 16 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 17 f., 20).