Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5 ff.). Als er den zwei bzw. drei Beschuldigten an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022 bzw. der Berufungsverhandlung gegenüberstand, identifizierte er den Mitbeschuldigten C._____ als denjenigen, der sich auf ihn gesetzt und ihn festgehalten habe, als er am Boden gelegen habe (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 23 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5-7). Der Beschuldigte und der Mitbeschuldigte D.__