_ nicht gegen den Kopf gekickt worden sei (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung, S. 9; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 13), dass er die gesamte Schlägerei gesehen habe (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung, S. 10) oder dass er nicht mehr genau sagen könne, wer auf A._____ draufgesessen sei bzw. er nach mehrmaliger Nachfrage auf den Beschuldigten zeigte, wobei er nicht mehr wisse, was C._____ gemacht habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13 f.). Die vorinstanzliche Hauptverhandlung fand zwei Jahre und die Berufungsverhandlung rund vier Jahre nach dem Ereignis statt.