Der Zeuge J._____ schilderte den Vorfall vor allem in den zwei tatnächsten Einvernahmen detailliert. Er konnte Nebensächlichkeiten schildern. Die Gruppe sei beim Schild des E._____ Shop gestanden (UA act. 314) oder dass er die Kinder habe weinen hören (UA act. 356). Zudem war es ihm möglich, die Auseinandersetzung mit den örtlichen Verhältnissen zu verknüpfen, wonach es beim E._____ Shop angefangen habe, sich danach zur Statue und schliesslich weiter zum F._____ Shop verlagert habe (UA act. 315, 350 und 355). Dabei gab der Zeuge J._____ seine eigenen psychischen Vorgänge wieder. Er sei im Schockzustand gewesen und habe Herzrasen gehabt.