und der Beschuldigte hätten im Kopf- und Schulterbereich auf ihn eingekickt (UA act. 316; UA act. 350 f., wonach J._____ auf Vorlage von Fotos, D._____ und den Beschuldigten als diejenigen identifizierte, die gekickt haben; Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 9, wonach der Abwesende [D._____] und der Beschuldigte gegen den Oberkörper gekickt hätten). Es seien dann Personen mit einem Motorrad gekommen (UA act. 316; UA act. 356; Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 10; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 14).