9. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'550.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 11'175.05 d) andere Auslagen Fr. 2'849.50 -5- Total Fr. 18'074.55 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. d im Gesamtbetrag von Fr. 6'899.50 auferlegt.