C._____ erlitt als Folgen stumpfer Gewalt folgende Verletzungen: mehrere, überwiegend chirurgisch versorgte, Hautläsionen ohne Schürfsaum und glatten Wundrändern an der rechten Ohrmuschel aussen und innen; streifige Hautabschürfung an der rechten Wange; streifige, verkrustete Hautabschürfung mit zweizipfeligen Wundwinkeln und umgebender Hautrötung an der linken Rumpfaussenseite; runde, nebeneinander angeordnete Blutergüsse an den Schultervorderseiten, in Verlängerung der Achselhöhlen;