_ schlug mehrmals mit der Faust gegen den Kopf des Zivil- und Strafklägers. Der Zivil- und Strafkläger schlug zwei Mal mit der Faust auf den Mund von C._____ und kurz darauf auf dessen rechtes Ohr. Mit der Zeit verschob sich die Auseinandersetzung zum Denkmal. Die Ex-Freundin des Zivil- und Strafklägers hörte den Lärm und schrie vom Küchenfenster der Wohnung des Zivil- und Strafklägers aus, dass sie aufhören sollten.