177 Abs. 1 StGB (Anklageziffern 6.6, 6.7, 6.8); - des mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB (Anklageziffer 7) [in Rechtskraft erwachsen]. 4. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 3 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 40 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB und Art. 106 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren, zu einer bedingten Gelstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 60.00, d.h. Fr. 10'800.00, Probezeit 2 Jahre, - 56 - und einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 9 Tage Freiheitsstrafe verurteilt.