einfachen Körperverletzung gemäss Anklageziffer 5.5 eine zusätzliche Einstellung zufolge Verjährung. Im Vergleich zu den ausgefällten Schuldsprüchen nehmen diejenigen Vorwürfe, für die das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt, eine untergeordnete Rolle ein. Zudem waren für diese Delikte keine separaten Untersuchungshandlungen notwendig; vielmehr standen sämtliche Vorwürfe in direktem und engem Zusammenhang, da sie alle zum Nachteil von A._____ erfolgt sind und die Vorwürfe auf ihren Aussagen beruhen. Damit ist die vorinstanzliche Kostenverlegung nach wie vor korrekt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1145/2022 vom 13. Oktober 2023 E. 3.2.2 mit Hinweisen). Die erst-