Es ergibt sich damit ein Gesamtaufwand von 23.45 Stunden. Bei einem Stundensatz für die amtliche Verteidigung von Fr. 200.00 für die bis 31. Dezember 2023 erbrachten Leistungen von 1.5 Stunden bzw. von Fr. 220.00 für die ab 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen von 21.95 Stunden (§ 9 Abs. 3bis AnwT, zur zeitlichen Anwendung: Leitentscheid des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2) resultiert ein Betrag von Fr. 5'129.00. Zuzüglich Auslagen von Fr. 251.00 (Fr. 24.20 vor dem 31. Dezember 2023; 226.80 ab dem 1. Januar 2024) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (7.7 % auf Fr. 324.20; 8.1 % auf Fr. 5'055.80) resultiert eine Entschädigung von