Bei den Positionen im Zusammenhang mit Fristverlängerungsgesuchen in Gesamthöhe von 0.77 Stunden handelt es sich um Sekretariatsarbeit bzw. sind diese Aufwände vom amtlichen Verteidiger zu vertreten. Ebenfalls handelt es sich bei den Begleitbriefen bzw. E-Mails vom 20. Dezember 2023, 17. April 2024 und 4. September 2024 mit einem Gesamtaufwand von 0.35 Stunden gemäss den Akten um blosse Weiterleitungen an den Beschuldigten zur Kenntnisnahme und damit um Orientierungskopien, mithin ebenfalls um Sekretariatsarbeit.