- 50 - Mit anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichter Kostennote hat der amtliche Verteidiger – inkl. der Dauer der Teilnahme an der Berufungsverhandlung – einen Gesamtaufwand von 54.15 Stunden bzw. insgesamt Fr. 13'359.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) geltend gemacht. Dieser Aufwand erweist sich, wie nachfolgend aufgezeigt wird, als überhöht und ist entsprechend zu kürzen.