5. Genugtuungsforderung Die Vorinstanz hat die Zivilklage der Privatklägerin A._____ teilweise gutgeheissen und ihr eine Genugtuung in der Höhe von Fr. 20'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 9. Januar 2020 zugesprochen. Der Beschuldigte beantragt, die Zivilforderung sei abzuweisen, eventualiter sei darauf nicht einzutreten oder sie sei auf den Zivilweg zu verweisen. Er begründet dies jedoch einzig mit den beantragten Freisprüchen (Berufungsbegründung S. 38, Plädoyer Berufungsverhandlung S. 6). - 49 -