Der Beschuldigte wird vorliegend u.a. wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher Freiheitsberaubung sowie auch mehrfacher Drohung und mehrfacher einfacher Körperverletzung und Beschimpfung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt, wobei das Obergericht ohne Geltung des Verschlechterungsverbots eine höhere Freiheitsstrafe ausgesprochen hätte.