, GA act. 88). Er ist sowohl mit der faktischen Amtssprache Amharisch, welche seine Muttersprache ist (UA act. 4), als auch mit der äthiopischen Kultur bestens vertraut. Er ist in der Lage, seine Ausbildung und Berufserfahrungen in Äthiopien nutzbringender als in der Schweiz einzusetzen, was ihm ermöglicht, sich eine wirtschaftliche Existenz aufzubauen. - 45 -