gibt an, mit seiner Ehefrau und seinem Sohn seit der Trennung im Januar 2020 – also seit mehreren Jahren – keinen Kontakt mehr zu haben, auch nicht per Telefon (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17). A._____ hat dies anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigt und ausgeführt, dass dies daran liege, dass der Sohn keinen Kontakt zum Beschuldigten wolle (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3.). Unter diesen Umständen ist nicht mehr von einer nahen, echten und tatsächlich gelebten familiären Beziehung des Beschuldigten zu seiner Ehefrau und dem volljährigen Sohn auszugehen, die unter den Schutzbereich von Art. 8 EMRK fallen würde.