Da nicht sicher ist, ob er diesen Lohn auch weiterhin erwirtschaften kann, ist von einem monatlichen Lohn von rund Fr. 4'600.00 brutto, wie er ihn vor seiner letzten Anstellung hatte, auszugehen. Von diesem Lohn ist für die Krankenkassenprämien, Steuern und die notwendigen Berufskosten ein Pauschalabzug von 20 % vorzunehmen. Weiter ist ein Abzug für die monatlichen Unterhaltszahlungen für den Sohn, der bei der Mutter lebt, vorzunehmen. Da vorliegend eine hohe Anzahl Tagessätze ausgesprochen wird, ist eine Reduktion um weitere 25 % angebracht (BGE 134 IV 60 E. 6.5.2). Somit ist der Tagessatz auf abgerundet Fr. 60.00 festzusetzen (BGE 135 IV 180).