Der Beschuldigte war im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung temporär über die K._____ AG bei der L._____ GmbH in V._____ als Lagermitarbeiter angestellt, wobei der Arbeitsvertrag auf drei Monate befristet war. Dort verfügte er über einen Stundenlohn von Fr. 31.80 bzw. ein monatliches Einkommen von rund Fr. 5'600.00 brutto (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 17; Arbeitsvertrag K._____ AG vom 28. August 2024 als Beilage zur Eingabe Beschuldigter vom 4. September 2024). Da nicht sicher ist, ob er diesen Lohn auch weiterhin erwirtschaften kann, ist von einem monatlichen Lohn von rund Fr. 4'600.00 brutto, wie er ihn vor seiner letzten Anstellung hatte, auszugehen.