Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Beschimpfungen vom 8. und 9. Januar 2020 in einem sehr engen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Zusammenhang zu den Vorwürfen der Vergewaltigung, einfachen Körperverletzung und Drohung von der gleichen Nacht stehen und auch die Beschimpfung vom 30. Januar 2020 ebenfalls gegen A._____ gerichtet hat, weshalb der Gesamtschuldbeitrag entsprechend weniger schwer wiegt. Nach dem Gesagten würde sich eine angemessene Erhöhung der Geldstrafe auf mehr als 180 Tagessätze rechtfertigen. Da die Strafobergrenze der Geldstrafe bereits bei 180 Tagessätzen erreicht ist (Art.