Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu 90 Tagen Geldstrafe und den davon erfassten (tätlichen) Beschimpfungen jeweils von einem vergleichsweise noch leichten bis mittelschweren Verschulden und dafür – bei isolierter Betrachtung – angemessenen Einzelstrafen von 10 Tagessätzen bis 45 Tagessätzen auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Beschimpfungen vom 8. und 9. Januar 2020 in einem sehr engen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Zusammenhang zu den Vorwürfen der Vergewaltigung, einfachen Körperverletzung und Drohung von der gleichen Nacht stehen und auch die Beschimpfung vom 30. Januar 2020 ebenfalls gegen A.___