geschlagen, mit den Füssen gegen ihre Beine getreten, sie am Hals gepackt und an die Wand gedrückt und sie zwischen die Augenbrauen in die Stirn gebissen. Sie habe dadurch eine Prellung und Verletzung der obersten Hautschicht an der Stirn und tagelange Schmerzen an den Beinen erlitten. A._____ musste somit Schmerzen ertragen und hatte auf der Stirn auch eine – wenn auch nur leicht – sichtbare Bissspur, was nicht zu bagatellisieren ist. Diese Verletzungen sind jedoch relativ rasch und folgenlos abgeheilt und es war hierfür keine ärztliche Behandlung notwendig.