__ – der jeweils sowohl zunächst verbal als auch physisch erfolgte – zielgerichtet vor und verwendete dabei mehr Gewalt als für den Vollzug des Geschlechtsverkehrs notwendig gewesen wäre. Dass sie aufgrund ihrer Erkrankung (hypokapazitäre, hypersensitive Blasenentleerungsstörung) an Unterleibsschmerzen litt, ignorierte er ebenso wie den Umstand, dass diese durch das gewaltsame Eindringen noch verstärkt wurden. Er fügte ihr jeweils erhebliche Schmerzen zu. Durch dieses Verhalten hat der Beschuldigte die sexuelle Integrität und damit ein hochwertiges Rechtsgut von A._____ in massiver Weise verletzt. Die Folgen der erlittenen sexuellen Gewalt sind noch nicht abschätzbar;