Der Schuldspruch wegen mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB (Anklageziffer 7) und die dafür ausgesprochene Busse sowie Ersatzfreiheitsstrafe wurde mit Berufung nicht angefochten. 3.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 5 Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 60.00, d.h. Fr. 10'800.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 9 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Der Beschuldigte hat für den Fall der Abweisung der von ihm mit Berufung geforderten Freisprüche keine Ausführungen zur Strafzumessung gemacht.