Der Beschuldigte hat die Beschimpfungen bewusst begangen, um A._____ in ihrer Ehre anzugreifen. Er hat den Sachverhalt der Beschimpfung damit mehrfach erfüllt. Auch der notwendige Strafantrag von A._____ liegt vor (UA act. 44, Strafantrag vom 20. März 2020). Nach dem Dargelegten erweist sich die Berufung des Beschuldigten in diesem Punkt als unbegründet und ist abzuweisen. Er ist folglich wegen Beschimpfung in drei Fällen schuldig zu sprechen.