bespuckt habe, nachdem er sie in der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 2020 vergewaltigt habe (UA act. 178). Am Tag zuvor habe er den Abfall über ihr entleert, er habe diesen zuvor extra vor der Schlafzimmertüre deponiert. Besonders lebensnah ist auch ihre Schilderung, dass der Sohn E._____ zum Vater gesagt habe, man dürfe seiner Mutter nicht «Abfall» sagen, was den Beschuldigten noch mehr aufgeregt habe (GA act. 66 f.).