A._____ erlitt dadurch im November 2019 oberflächliche Hautverletzungen an der Stirn und eine Prellung am linken Schienbein, was ihr tagelang Schmerzen bereitet hat. Vom Vorfall vom 9. Januar 2020 trug sie noch gewichtigere Verletzungen, nämlich eine markante Schwellung der Oberlippe und Verletzungen und Verfärbungen in der Mundpartie und am Zahnfleisch, eine grosse Verletzung am Schienbein, die ärztlich versorgt werden musste, sowie eine blutende Kopfverletzung, die tagelang starke Kopfschmerzen verursacht hat, davon.