Bildhaft sind ihre Beschreibungen hinsichtlich der vom Beschuldigten verwendeten gläsernen Lotionsflasche als auch der von ihm getragenen Schuhe. Es seien keine Turnschuhe gewesen, sondern Schuhe mit kantiger Sohle bzw. dickem Profil, wie Schneeschuhe mit Stacheln (GA act. 75, Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 f.). Die Beschreibung der Schuhe passt im Übrigen auch zu der erlittenen Verletzung am Schienbein: Auf den Fotoaufnahmen vom 17. und 23. Januar 2020 ist eine ca. 6 bis 7 Zentimeter lange und 1 bis 2 Zentimeter breite sowie bereits verkrustete Wunde erkennbar (vgl. UA act.