getreten. Sie habe versucht, sich ins Badezimmer zurückzuziehen, der Beschuldigte sei ihr gefolgt und habe ihr den Weg versperrt. Weil sie versucht habe, ihr Gesicht vor den Schlägen zu schützen, indem sie den Kopf nach unten gehalten habe, habe er eine gläserne Lotionsfalsche behändigt und ihr mit dieser mehrfach seitlich auf ihren Kopf geschlagen. Danach habe sie am Kopf geblutet (UA act. 26 f., 176 f. GA act. 75, Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 ff.). Zudem konnte sie auch Konversationen von diesem Vorfall lebensnah schildern.