Erst im Lift habe sie gesehen, dass sie zwischen den Augenbrauen verletzt sei, sie habe deswegen weinen müssen (UA act. 167 f.). Sie schilderte zudem auch nachvollziehbar ihre Gedankengänge während und nach dem Vorfall. So gab sie an, sie sei, nachdem er sie aus der Wohnung geworfen habe, verzweifelt gewesen, da sie an Inkontinenz leide und häufig urinieren müsse (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 f.).