A._____ verknüpfte die Schilderungen mit einem grösseren Handlungsablauf, indem sie erwähnte, der Beschuldigte habe sie zuvor vergewaltigt und habe danach verlangt, dass sie die Wohnung nackt verlasse. Sie habe ein Kleidungsstück packen und dieses anziehen können, bevor sie rausgegangen sei, worauf der Beschuldigte sie wieder in die Wohnung gezerrt habe. Daraufhin sei es zu den Schlägen, Tritten und der Bissattacke gekommen. Nachdem er sie gebissen habe, sei ihr die Flucht aus der Wohnung gelungen. Erst im Lift habe sie gesehen, dass sie zwischen den Augenbrauen verletzt sei, sie habe deswegen weinen müssen (UA act.