27. Januar 2022 E. 1.2.2 mit Hinweisen). Gemäss Art. 123 Ziff. 2 Abs. 3 StGB wird der Täter von Amtes wegen verfolgt, wenn er der Ehegatte des Opfers ist und die Tat während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung begangen worden ist.