2.4.2. Der Beschuldigte wendet sich gegen diese Schulsprüche. Er bestreitet jegliche Gewalt zum Nachteil von A._____ und verlangt einen Freispruch. Hinsichtlich Anklageziffer 5.4 seien seine Aussagen glaubhafter als diejenigen von A._____, weshalb er in dubio pro reo freizusprechen sei. Auch hinsichtlich Anklageziffer 5.5 bestünden Zweifel. A._____ habe - 25 -