Schliesslich gab sie glaubhaft an, dass sie grosse Angst bzw. Todesangst gehabt habe und gedacht habe, der Beschuldigte werde seine Drohungen in die Tat umsetzen. Sie habe gebetet. Oft sei der Beschuldigte alkoholisiert gewesen und sie habe nicht gewusst, wozu er fähig gewesen wäre. Weiter gab sie an, dass sie einen Schutzengel gehabt habe, da sie an einem Tag hätte das Leben verlieren können (UA act. 28 f., 177, Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 ff.).