74 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 ff.). Das Messer sei gross gewesen, ein solches, welches man nicht für Gemüse oder Zwiebeln, sondern für Fleisch benutze. Die Klinge entspreche ungefähr der Länge eines A4-Blatts. Er habe immer dasselbe silberne Messer mit grauer Halterung aus der Küche verwendet (UA act. 28 f.). Sie reichte eine Fotoaufnahme des entsprechenden Messers ein (UA act. 215), was ihre Aussagen stützt.