Ihre Aussagen weisen einen hohen Detailreichtum auf, was für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spricht. So schilderte sie konkret, der Beschuldigte habe entweder damit gedroht, ihr die Kehle aufzuschlitzen oder den Bauch zu öffnen, was er jeweils mit der passenden Gestik unterstrichen habe und ihr das Messer entweder an den Hals oder gegen den Bauch gehalten, wobei sie teilweise an der Wand gestanden sei (UA act. 26 ff.). Diese Darstellung wiederholte sie konstant in den nachfolgenden Befragungen. Er habe ihr auch gesagt, dass er sie zerstückeln und ihren Körper in einen See werfen werde (UA act. 180, GA act. 74 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 ff.).