körperlicher Gewalt hinweggesetzt. Aus dem Umstand, dass während des eigentlichen Geschlechtsverkehrs keine weiteren Gewalthandlungen oder Drohungen erfolgt sind, kann der der Beschuldigte nichts zu seinen Gunsten ableiten. Gestützt auf die Aussagen von A._____ ist von mindestens fünf Vorfällen auszugehen, bei denen es auf diese Weise zu erzwungenem Geschlechtsverkehr gekommen ist, wobei auch die konkret genannten Vorfälle gemäss der Anklageziffern 1.2, 1.3 und 1.4 erstellt sind.