___ aufgrund ihres Pflichtgefühls und dem kulturellen Kontext trotz Schmerzen zugestimmt hat. Es ist auch nicht so, dass jeder Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen einvernehmlich ist, nur weil es zwischen ihnen auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gab oder gibt. Das Einverständnis ist für jeden einzelnen erneuten Geschlechtsverkehr notwendig. Von einer konkludenten Einwilligung kann – entgegen dem Beschuldigten (Berufungsbegründung S. 28) – vorliegend keine Rede sein.