Übereinstimmend zur Darstellung von A._____ schilderte er lediglich, dass das Sexualleben der Ehegatten in der Schweiz zunächst befriedigend gewesen sei und sich nach ein paar Monaten problematisch entwickelt habe. Er begründete dies so, dass sie beide oft wegen Geld gestritten hätten und deswegen keine Lust auf Sex mehr verspürt hätten, weshalb ab April 2019 kein Geschlechtsverkehr mehr zwischen ihnen stattgefunden habe (GA act. 94). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er an, dass A._____ sehr hohe Erwartungen an Europa und deshalb hohe Ansprüche gehabt habe. Sie sei enttäuscht gewesen, dass er keine Ersparnisse aufgebaut habe und habe ihm deshalb häufig Vorwürfe gemacht.