Die Aussagen des Beschuldigten sind ausweichend, teilweise widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Insgesamt betreffen die eher oberflächlich gehaltenen Aussagen des Beschuldigten zu einem grossen Teil allgemeine Schilderungen zum Eheleben; hingegen sind die Aussagen zu den sexuellen Handlugen knapp und ausweichend.