2.1.6. 2.1.6.1. Demgegenüber vermögen die Aussagen des Beschuldigten zu den Vorwürfen der Vergewaltigung an den glaubhaften Aussagen von A._____ keine Zweifel zu erwecken. Der Beschuldigte hat die angeklagten Vorwürfe durchgehend bestritten und hat A._____ explizit der Lüge bezichtigt. Naturgemäss ist Verneinen und Abstreiten leichter, als mehrmals Geschehnisse zu wiederholen. Dem Beschuldigten ist insofern zuzustimmen, dass eine eigentliche Aussageanalyse hinsichtlich seiner Aussagen zu den vorgeworfenen Vergewaltigungen deshalb nicht möglich ist. Es ist stattdessen das gesamte Aussageverhalten des Beschuldigten zu berücksichtigen.