So habe sie namentlich im September 2019, als das äthiopische Neujahrsfest gewesen sei, noch einmal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten gehabt, um die Stimmung schön zu machen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Zudem schilderte sie dem Obergericht anlässlich der Berufungsverhandlung in spontaner Schilderung, dass für sie die Erniedrigungen schlimmer gewesen seien als die eigentlichen Vergewaltigungen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13), was nicht zu erwarten wäre, wenn es ihr darum gegangen wäre, den Beschuldigten möglichst schwer zu belasten.