Zeitraum von mehreren Monaten erstreckt haben sollen. Gerade bei Sexualdelikten im familiären Umfeld über eine gewisse Zeit hinweg kann denn auch nicht erwartet werden, dass das Opfer dazu Buch führt und jeden einzelnen Übergriff notiert (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_1003/2020 vom 21. April 2021 E. 1.4 und 6B_1087/2022 vom 16. Januar 2022 E. 7.4). Ihre Annahme von mindestens fünf bis sechs Vorfällen konnte sie im Übrigen auch begründen und hat ausgeführt, dass sie dies an den zerrissenen Kleidern abgezählt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 und 12). Von den zerrissenen Kleidern hat sie auch Fotoaufnahmen eingereicht (UA act.