Neben den drei anhand von konkreten Umständen erkennbaren Vorfällen hat A._____ stets konstant angegeben, dass es insgesamt zu mindestens fünf bis sechs Vergewaltigungen gekommen sei (UA act. 30, 181). Sie räumte aber gleichzeitig stets ein, die exakte Anzahl aufgrund der Regelmässigkeit nicht abschätzen zu können (UA act. 30, f., 166 ff., GA act. 64; Protokoll Berufungsverhandlung S. 12 ff.). Die genannte Anzahl Übergriffe ist denn auch mehr als Anhaltspunkt, denn als exakte Anzahl zu verstehen. Zu beachten ist sodann, dass sich die sexuellen Übergriffe über einen -9-