Der Beschuldigte habe dann wiederum gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen. Danach habe er sie beschimpft, bespuckt, habe ihren Kopf an die Wand geschlagen und habe sie am ganzen Körper geschlagen. Tags darauf sei es sodann zu weiteren Delikten gekommen, unter anderem habe der Beschuldigte mit einem Messer in das Sofa im Wohnzimmer gestochen und sie mit einer Lotionsflasche geschlagen. Am 9. Januar sei sie sodann aus der Wohnung geflüchtet und sei sodann mit ihrem Sohn in der Wohnung eines Freundes des Beschuldigten untergekommen und habe nicht mehr mit dem Beschuldigten zusammengelebt (UA act. 176 ff., GA act. 66 ff., Protokoll Berufungsverhandlung S. 10 ff.).