Situationen sei er oft alkoholisiert und sehr aggressiv gewesen. Er habe sie meistens aufs Bett geworfen und habe sie an den Armen festgehalten und sei mit seinem Penis in ihre Vagina eingedrungen (UA act. 23 ff., 167 ff., GA act. 61 ff., Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.). Auch ihre Gegenwehr beschrieb sie nachvollziehbar und lebensecht, indem sie angab, sie habe ihm jeweils zunächst verbal mitgeteilt, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen, er habe dies jedoch einfach ignoriert. Er habe sie an den Handgelenken festgehalten und habe diese über ihren Kopf gehalten oder in die Matratze gedrückt, sie habe keine Kraft gehabt, ihn wegzustossen.