Sie habe zwar aufgrund ihrer Erkrankung keine Lust auf Geschlechtsverkehr verspürt, habe aber dennoch Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt, da sie es als ihre Pflicht als Ehefrau erachtet habe. Nach drei Monaten habe der Beschuldigte wieder mit dem Alkoholkonsum begonnen, nachdem er krankgeschrieben gewesen sei und die Probleme hätten begonnen. Danach sei es zu den Vergewaltigungen gekommen. Diejenigen Vorfälle, welche sie als Vergewaltigung bezeichnet hat, konnte sie klar von Vorfällen abgrenzen, bei welchen sie dem Geschlechtsverkehr auch ohne eigene Lust zugestimmt hat. So gab sie an, dass der Beschuldigte sie bei den Vergewaltigungen zuvor jeweils beleidigt und geschlagen habe, dann habe